Zum Seiteninhalt

Logo der Internet-Seite Soziale Stadt Hattersheim Logo der Stadt Hattersheim am Main

Soziale Stadt Hattersheim am Main

Netzwerk der Projekte


Kopfnavigation


Seiteninhalt

Warum sollten Internetseiten barrierefrei sein?

Barrierefreiheit nutzt allen

Der Inhalt eines Internetauftritts soll vermittelt werden und erreichbar sein, deswegen stellt man Informationen in das freie Datennetz. Keinem Interessierten sollen die gewünschten Informationen verborgen oder unerreichbar bleiben.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Ausgeschlossen sind schon manche "normale" Benutzer, weil ihre älteren Rechner und Browser die Seiten nicht (richtig) darstellen können; im günstigsten Fall zerfällt das Erscheinungsbild - im schlimmsten Fall kommt die Meldung: "Diese Seite ist nur mit dem Browser XYZ ab der neuesten Version zu sehen." Und nicht jeder findet das, wonach er sucht, weil manchmal die Navigation nicht verständlich strukturiert oder der Text nicht übersichtlich gegliedert ist.

Webbarrieren? - Nein Danke!

Logo für Webbarriere: Einem Rollstuhlfahrer wird der Zugang zum Computer durch ein Spinnennetz verwehrtNoch mehr ausgeschlossen werden alle Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, wie Ältere und Behinderte.

Beispiele:

Es geht um die Erreichbarkeit für alle.

Das SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vom 1. Juli 2001 und das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 1. Mai 2002 haben die Rechtsgrundlagen für Behinderte wesentlich verbessert. Unter den weitreichenden Auswirkungen mag als Beispiel der Anspruch eines Gehörlosen auf die Gebärdensprache dienen.

In Bezug auf das Internet wurden alle Bundesbehörden und Bundeskörperschaften verpflichtet, ihre Internetseiten bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei zu machen. Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ähnliche Gesetze verabschiedet. Beispielsweise lautet in Schleswig-Holstein der §12 des LBGG (Landesbehindertengleichstellungsgesetz):

"Die Träger der öffentlichen Verwaltung gestalten ihre Internetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Oberflächen technisch so, dass behinderte Menschen sie nutzen können."

In den USA existiert ein entsprechendes Gesetz schon seit 1990 ("Americans-with-Disabilities-Act - ADA") und hat auch Geltung für Privatunternehmen. Leider gibt es in Deutschland keine bindende Verpflichtung für die Privatwirtschaft.

Ein kleiner Beitrag

Die Seiten "Soziale Stadt Hattersheim, Netzwerk der Projekte" wurden durch das Bundesministerium für Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Aufgrund dieses Anstoßes haben sich die Macher dieser Seiten entschlossen, ein positives Beispiel zu setzen. Das Ziel war nicht nur ein Alibi zu schaffen, sondern volle Zugänglichkeit für Alle zu erreichen.

Die Schriftgrößen sind wählbar und auch ein Sprachausgabeprogramm kann den Inhalt nachvollziehbar vermitteln.

"Nobody is Perfect"

Sollten trotz aller Bemühungen Fehler oder Probleme der Zugänglichkeit auftauchen, sind wir dankbar für jeden Hinweis. Über den Navigationspunkt Kontakt kann jederzeit eine Nachricht mit dem eigenen Mail-Programm an die Redaktion geschickt werden.

Zum Seitenanfang


Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .  Logo des Europäischen Sozialfonds .  Logo der Hattersheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH Logo des Stadtteilbüros Hattersheim